Wer zahlt den Kfz-Gutachter? Kosten nach einem Unfall einfach erklärt

Kurz gesagt: Wenn Sie an einem Unfall keine Schuld tragen, zahlt der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung das Gutachten. Für Sie als Geschädigten ist der Sachverständige dann in der Regel kostenfrei. Bei Teilschuld wird anteilig erstattet, bei einem Kaskoschaden gelten Ihre Versicherungsbedingungen.

Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Versicherung zahlt

Die Gutachterkosten gehören zum Schaden, den der Unfallverursacher ersetzen muss. Sie dürfen den Sachverständigen frei wählen. Mit einer Sicherungsabtretung – das Formular „Abtretung / Auftrag“ finden Sie unter Dokumente – kann der Sachverständige seine Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.

Teilschuld: Erstattung nach Haftungsquote

Tragen Sie eine Mitschuld, werden auch die Gutachterkosten meist nur anteilig erstattet – entsprechend der Haftungsquote. Beispiel: Bei einer Quote von 70 zu 30 zu Ihren Gunsten werden 70 Prozent der Gutachterkosten übernommen.

Kaskoschaden: Ihre eigene Versicherung entscheidet

Bei einem selbst verschuldeten Unfall regulieren Sie über Ihre Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung. Hier gelten die Versicherungsbedingungen: In der Regel beauftragt die Versicherung den Sachverständigen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.

Bagatellschaden: Wann ein Kostenvoranschlag reicht

Bei sehr kleinen Schäden müssen Versicherer die Kosten eines vollständigen Gutachtens nicht immer übernehmen; dann genügt ein Kostenvoranschlag. Als Faustregel gilt eine Grenze von etwa 750 bis 1.000 Euro. Ob Ihr Schaden darüber liegt, lässt sich oft schon bei einem kurzen Blick auf das Fahrzeug einschätzen – sprechen Sie uns an.

Was kostet ein Gutachten?

Das Honorar richtet sich üblicherweise nach der Schadenhöhe. Für Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls spielt das meist keine Rolle, weil die gegnerische Versicherung die Kosten trägt. Die Kosten für Wertgutachten, Oldtimerbewertungen oder eine technische Beratung tragen Sie selbst – fragen Sie uns gern vorab.

Fazit

Unverschuldet verunfallt? Dann kostet Sie der Kfz-Gutachter in aller Regel nichts – und Sie sichern mit einem unabhängigen Gutachten alle Ansprüche, auch eine eventuelle Wertminderung. Termin: 0351 4951615 (auch per WhatsApp) oder online. Wir sind in Dresden und Umgebung für Sie da, auch in Radebeul, Freital und Pirna.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Weiterlesen: Unfall nicht selbst verschuldet – was tun? · Wertminderung nach einem Unfall

Häufige Fragen

Meist nicht. Mit einer Sicherungsabtretung kann der Sachverständige seine Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Das Formular „Abtretung / Auftrag“ finden Sie unter Dokumente.

Die Gutachterkosten werden in der Regel entsprechend der Haftungsquote erstattet – bei einer Quote von 70 zu 30 zu Ihren Gunsten also 70 Prozent.

Als Faustregel gilt eine Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro. Darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag, darüber ist ein Gutachten sinnvoll.

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