Für Radebeul und die Lößnitz
Ein Auffahrunfall auf der Meißner Straße, ein Parkrempler in Kötzschenbroda oder ein Unfall auf dem Weg nach Dresden: Nach einem unverschuldeten Unfall brauchen Sie einen Sachverständigen, der den Schaden unabhängig, vollständig und beweissicher dokumentiert. Das KFZ-Sachverständigenbüro Ziegler e.K. ist seit über 30 Jahren Partner für Privatkunden, Autohäuser, Werkstätten und Versicherungsmakler – in Dresden und im Umland, auch in Radebeul.
Unser Büro liegt in der Dresdner Altstadt an der Schloßstraße 14, direkt am Kulturpalast. Aus Radebeul sind Sie über die Meißner Straße und die Leipziger Straße in etwa 20 Minuten bei uns. Für Kunden stehen kostenfreie Parkplätze in der Tiefgarage bereit (Einfahrt Rosmaringasse). Ist Ihr Auto nicht mehr fahrbereit oder fehlt Ihnen die Zeit, besichtigen wir Ihr Fahrzeug auch direkt in Radebeul – zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens.
Ob Kötzschenbroda, Niederlößnitz, Oberlößnitz, Serkowitz, Naundorf, Zitzschewig, Wahnsdorf oder Lindenau: Wir sind in allen Radebeuler Stadtteilen für Sie da. Auch aus Coswig, Moritzburg oder Weinböhla können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Über 6.350 zufriedene Kunden · über 30 Jahre Erfahrung · mehr als 1.500 Gutachten pro Jahr
Weitere Einsatzorte: Kfz-Gutachter Dresden · Kfz-Gutachter Freital · Kfz-Gutachter Pirna
Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Tagen. Es ist die Grundlage, um Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Ausführlich erklärt: Unfall nicht selbst verschuldet – was Geschädigte jetzt tun sollten.

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, ist so zu stellen, wie er ohne den Unfall stehen würde. Dazu gehören neben den Reparaturkosten auch eine eventuelle Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten und – falls Sie einen Anwalt einschalten – die Anwaltskosten. Damit Ihnen nichts davon verloren geht, braucht es ein unabhängiges Gutachten.
Die Kosten für das Gutachten trägt in diesem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Bei sehr kleinen Schäden, sogenannten Bagatellschäden, genügt oft ein Kostenvoranschlag – im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Wer zahlt den Kfz-Gutachter? und Wertminderung nach einem Unfall.
Ja. Auf Wunsch besichtigen wir Ihr Fahrzeug direkt in Radebeul – zum Beispiel bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrer Werkstatt. Das ist besonders praktisch, wenn Ihr Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist. Alternativ kommen Sie zu uns ins Büro an der Schloßstraße 14 in der Dresdner Altstadt.
Vom Radebeuler Zentrum bis zu unserem Büro sind es rund 10 Kilometer. Über die Meißner Straße und die Leipziger Straße sind Sie je nach Verkehr in etwa 20 Minuten bei uns. Kostenfreie Kundenparkplätze finden Sie in der Tiefgarage – die Einfahrt liegt in der Rosmaringasse hinter dem Kulturpalast.
Haben Sie den Unfall nicht verursacht, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten. Bei einer Teilschuld werden die Gutachterkosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote erstattet. Bei einem Kaskoschaden beauftragt meist Ihre eigene Versicherung den Sachverständigen. Ausführlich erklärt im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp an 0351 4951615 – oder buchen Sie Ihren Wunschtermin über die Online-Terminvereinbarung. Nach der Besichtigung erhalten Sie das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von zwei Tagen.
Nein. Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag. Unser Gutachten dagegen dokumentiert Ihren Schaden unabhängig und vollständig – inklusive einer eventuellen Wertminderung.
Hilfreich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung, falls vorhanden das polizeiliche Aktenzeichen sowie Fotos von der Unfallstelle. Unterlagen zu früheren Schäden oder Reparaturen bringen Sie gern ebenfalls mit.
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