Unfall nicht selbst verschuldet: Was Geschädigte jetzt tun sollten

Kurz gesagt: Sichern Sie die Unfallstelle und alle Beweise, unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten dafür.

Ein Unfall, an dem Sie keine Schuld tragen, ist ärgerlich genug. Damit Sie am Ende nicht auf Kosten sitzen bleiben, kommt es auf die richtigen Schritte an – direkt an der Unfallstelle und in den Tagen danach.

Direkt an der Unfallstelle

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  2. Bei Verletzten den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten.
  3. Die Polizei rufen, wenn es Verletzte gibt, der Unfallgegner sich entfernen will oder der Hergang strittig ist.
  4. Daten austauschen: Name und Anschrift von Fahrer und Halter, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners.
  5. Fotos machen: Unfallstelle, Endstellung der Fahrzeuge und alle Schäden.
  6. Zeugen notieren: Namen und Telefonnummern.
  7. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben.

Tipp: Die WB Unfall-Hilfe App erklärt das richtige Verhalten am Unfallort Schritt für Schritt und hilft beim Unfallprotokoll.

Nach dem Unfall: den Gutachter selbst wählen

Häufig meldet sich die gegnerische Versicherung schnell und bietet an, alles zu regeln – inklusive eines eigenen Gutachters. Als Geschädigter müssen Sie das nicht annehmen. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Ein Gutachter, den die Versicherung beauftragt, arbeitet in deren Auftrag.

Was Ihnen zusteht

Grundsatz im Haftpflichtschaden: Sie sind so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert (§ 249 BGB). Dazu können unter anderem gehören:

  • Reparaturkosten laut Gutachten oder bei einem Totalschaden die Kosten der Ersatzbeschaffung
  • eine Wertminderung Ihres reparierten Fahrzeugs
  • die Gutachterkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
  • Nebenkosten wie Abschlepp- und Standgebühren
  • die Kosten für einen Rechtsanwalt
  • bei Verletzungen Schmerzensgeld

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei sehr kleinen Schäden, sogenannten Bagatellschäden, genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Als Faustregel gilt eine Grenze von etwa 750 bis 1.000 Euro. Liegt der Schaden darüber, ist ein Gutachten sinnvoll – denn nur das Gutachten erfasst neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Ausfallzeiten.

Ihr nächster Schritt

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0351 4951615. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in unserem Büro in der Dresdner Altstadt oder bei Ihnen vor Ort – in Dresden und Umgebung, auch in Radebeul, Freital und Pirna – und erstellen Ihr Schadengutachten.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Weiterlesen: Wer zahlt den Kfz-Gutachter? · Wertminderung nach einem Unfall

Häufige Fragen

Nicht in jedem Fall. Rufen Sie die Polizei, wenn es Verletzte gibt, der Unfallgegner sich entfernen will oder der Hergang strittig ist. Bei einem reinen Blechschaden genügt es oft, die Daten auszutauschen und alles mit Fotos zu dokumentieren.

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen frei wählen. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag.

Möglichst bald nach dem Unfall und vor der Reparatur, damit der Schaden vollständig und beweissicher dokumentiert wird. Das fertige Gutachten erhalten Sie bei uns in der Regel innerhalb von zwei Tagen.

Direkt zum unverbindlichen Erstgespräch mit dem Gutachter

Mit Klick auf den Button Termin vereinbaren oder direkt Telefon-Anruf starten.

Wir Sind für Sie da!

Vereinbaren Sie jetzt kostenlos Ihren Termin