Kfz-Gutachter für Pirna und die Sächsische Schweiz – unabhängige Unfallgutachten

Für Pirna und die Sächsische Schweiz

Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter für Pirna – erfahren, unabhängig, auch vor Ort

Pirna ist das Tor zur Sächsischen Schweiz und über die B 172 und die A 17 eng mit Dresden verbunden. Hatten Sie einen Unfall, den Sie nicht verschuldet haben, sollten Sie den Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. Nur so werden Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall vollständig und beweissicher erfasst.

Das KFZ-Sachverständigenbüro Ziegler e.K. erstellt seit über 30 Jahren Schaden- und Wertgutachten für Privatkunden, Autohäuser, Werkstätten und Versicherungsmakler. Unser Büro an der Schloßstraße 14 in der Dresdner Altstadt erreichen Sie aus Pirna über die B 172a und die A 17 in etwa 30 Minuten – mit kostenfreien Kundenparkplätzen in der Tiefgarage (Einfahrt Rosmaringasse hinter dem Kulturpalast).

Der Weg nach Dresden ist Ihnen zu weit oder Ihr Auto ist nicht mehr fahrbereit? Dann besichtigen wir Ihr Fahrzeug direkt in Pirna – etwa in Copitz, auf dem Sonnenstein, in Graupa, Liebethal, Zehista, Pratzschwitz oder Neundorf – sowie in Heidenau und Dohna. Termine weiter in der Sächsischen Schweiz stimmen wir gern individuell mit Ihnen ab.

Über 6.350 zufriedene Kunden · über 30 Jahre Erfahrung · mehr als 1.500 Gutachten pro Jahr

Weitere Einsatzorte: Kfz-Gutachter Dresden · Kfz-Gutachter Radebeul · Kfz-Gutachter Freital

Kfz-Gutachter vor Ort in Pirna – so läuft die Besichtigung ab

  1. Termin vereinbaren: telefonisch oder per WhatsApp unter 0351 4951615 oder über die Online-Terminvereinbarung. Sagen Sie uns einfach, wo Ihr Fahrzeug steht.
  2. Besichtigung: Wir begutachten Ihr Fahrzeug in Pirna oder in unserem Büro in Dresden und dokumentieren alle Schäden ausführlich mit Fotos.
  3. Gutachten: Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei Tagen ein detailliertes, beweissicheres Gutachten mit Reparaturkosten, eventueller Wertminderung und Reparaturdauer.
  4. Regulierung: Mit dem Gutachten machen Sie Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend – auf Wunsch über einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, dessen Kosten bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls der Verursacher trägt.
Zwei Pkw nach einem Auffahrunfall mit deutlichem Frontschaden

Unsere Leistungen für Pirna im Überblick

Symbol Schadengutachten

Erstellen von Schadengutachten

Symbol technische Beratung

Technische​ Beratung​

Symbol Fahrzeugbewertung und Wertermittlung

Fahrzeugbewertung

Symbol Oldtimerbewertung

Oldtimerbewertung

Unfall in Pirna oder der Sächsischen Schweiz? Das steht Ihnen zu

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, ist so zu stellen, wie er ohne den Unfall stehen würde. Neben den Reparaturkosten nach Gutachten zählen dazu unter anderem die Gutachterkosten, eine eventuelle Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten, Bergungs- und Abschleppkosten sowie die Kosten für einen Rechtsanwalt.

Wichtig: Sie entscheiden selbst, welchen Sachverständigen Sie beauftragen – auch dann, wenn sich die gegnerische Versicherung bereits bei Ihnen gemeldet hat. Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten, lesen Sie im Ratgeber Unfall nicht selbst verschuldet – was tun?

Häufige Fragen zum Kfz-Gutachter in Pirna

Ja. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug auf Wunsch direkt in Pirna und Umgebung, zum Beispiel in Heidenau oder Dohna – bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Termine weiter in der Sächsischen Schweiz stimmen wir individuell mit Ihnen ab.

Vom Pirnaer Markt bis zu unserem Büro an der Schloßstraße 14 sind es rund 26 Kilometer. Über die B 172a und die A 17 sind Sie je nach Verkehr in etwa 30 Minuten bei uns. Parken können Sie kostenfrei in der Tiefgarage, Einfahrt Rosmaringasse hinter dem Kulturpalast.

Bei sehr kleinen Schäden, sogenannten Bagatellschäden, genügt oft ein Kostenvoranschlag. Darüber hinaus ist ein Gutachten meist die bessere Wahl, denn nur so werden auch Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Schäden erfasst. Wir beraten Sie dazu vorab kostenlos und unverbindlich.

Bei einer Teilschuld werden die Gutachterkosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote erstattet. Liegt die Schuld vollständig beim Unfallgegner, trägt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten komplett. Details erklären wir im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Ja. Bei einem Kaskoschaden richtet sich die Ersatzleistung nach Ihren Versicherungsbedingungen, in der Regel mit einer Selbstbeteiligung. Wir erstellen auch Gutachten bei Kaskoschäden und erklären Ihnen Ihre Pflichten gegenüber der eigenen Versicherung, etwa die fristgerechte Schadenmeldung. Mehr dazu auf unserer Seite Schadengutachten.

Sie erhalten das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von zwei Tagen. Damit machen Sie Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend – selbst oder über einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Bei Rückfragen zum Gutachten sind wir weiterhin für Sie ansprechbar.

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