Wertminderung nach einem Unfall: der merkantile Minderwert erklärt

Kurz gesagt: Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallauto meist weniger wert als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Diesen merkantilen Minderwert ermittelt der Kfz-Sachverständige im Gutachten. Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie ihn von der gegnerischen Versicherung ersetzt verlangen.

Was ist der merkantile Minderwert?

Käufer zahlen für ein Fahrzeug mit Unfallvorgeschichte in der Regel weniger – selbst wenn keine technischen Mängel zurückbleiben. Ein erheblicher Unfallschaden muss beim späteren Verkauf angegeben werden. Der merkantile Minderwert gleicht diesen Wertverlust aus.

Technischer Minderwert

Bleiben trotz Reparatur technische Nachteile zurück, spricht man vom technischen Minderwert. Auch er wird bei der Begutachtung berücksichtigt.

Wovon die Höhe abhängt

  • Alter und Laufleistung des Fahrzeugs
  • Art und Umfang des Schadens sowie die Höhe der Reparaturkosten
  • Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall und eventuelle Vorschäden
  • Marktgängigkeit des Fahrzeugmodells

Die Wertminderung betrifft vor allem jüngere Fahrzeuge, kann aber auch bei älteren Fahrzeugen anfallen.

So machen Sie die Wertminderung geltend

Die Wertminderung ermittelt der Kfz-Sachverständige im Schadengutachten. Ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt enthält sie in der Regel nicht. Mit dem Gutachten machen Sie den Betrag zusammen mit den übrigen Positionen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend.

Gutachten für Dresden und Umgebung

Das KFZ-Sachverständigenbüro Ziegler e.K. ermittelt seit über 30 Jahren Schäden und Wertminderungen – unabhängig und weisungsfrei, in Dresden und Umgebung, auch in Radebeul, Freital und Pirna. Termin: 0351 4951615 (auch per WhatsApp) oder online.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Weiterlesen: Unfall nicht selbst verschuldet – was tun? · Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Häufige Fragen

In der Regel nicht. Die Wertminderung ermittelt der Kfz-Sachverständige im Schadengutachten.

Am häufigsten betrifft sie jüngere Fahrzeuge. Je nach Zustand, Marktgängigkeit und Schadenumfang kann aber auch bei älteren Fahrzeugen eine Wertminderung anfallen.

Der merkantile Minderwert beschreibt den geringeren Marktwert wegen der Unfallvorgeschichte. Der technische Minderwert betrifft technische Nachteile, die trotz Reparatur zurückbleiben.

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