Kfz-Gutachter für Freital – unabhängige Unfallgutachten nach Ihrem Unfall

Für Freital und den Plauenschen Grund

Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter für Freital – zuverlässig, weisungsfrei, schnell erreichbar

Freital grenzt direkt an Dresden – und genauso kurz ist der Weg zu Ihrem Kfz-Gutachter. Ob Auffahrunfall auf der Dresdner Straße, ein Schaden beim Ausparken in Deuben oder ein Unfall im Berufsverkehr durch den Plauenschen Grund: Wir dokumentieren Ihren Schaden unabhängig, vollständig und beweissicher, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen können.

Seit über 30 Jahren erstellt das KFZ-Sachverständigenbüro Ziegler e.K. Schaden- und Wertgutachten für Privatkunden, Autohäuser, Werkstätten und Versicherungsmakler. Aus Freital erreichen Sie unser Büro an der Schloßstraße 14 in der Dresdner Altstadt je nach Stadtteil über die Tharandter Straße oder die B 170 in rund 20 Minuten. Kostenfreie Kundenparkplätze gibt es in der Tiefgarage (Einfahrt Rosmaringasse hinter dem Kulturpalast).

Lieber ein Termin bei Ihnen? Wir besichtigen Unfallfahrzeuge auch direkt in Freital – in Deuben, Döhlen, Potschappel, Hainsberg, Zauckerode, Burgk, Wurgwitz, Pesterwitz, Kleinnaundorf oder Weißig. Auch für Tharandt, Rabenau, Bannewitz und Wilsdruff sind wir gern Ihr Ansprechpartner.

Über 6.350 zufriedene Kunden · über 30 Jahre Erfahrung · mehr als 1.500 Gutachten pro Jahr

Weitere Einsatzorte: Kfz-Gutachter Dresden · Kfz-Gutachter Radebeul · Kfz-Gutachter Pirna

Das ermitteln wir in Ihrem Unfallgutachten

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nennt nur die Reparaturkosten. Ein unabhängiges Schadengutachten erfasst dagegen alles, was Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht:

  • Reparaturkosten – mit Ersatzteilen, Arbeitslohn und Lackierung
  • Wertminderung – den merkantilen Minderwert, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur verliert
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert – wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt (Totalschaden)
  • Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer – die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Fotodokumentation – beweissicher für die Regulierung mit der Versicherung

Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Tagen. Mehr zur Wertminderung lesen Sie im Ratgeber Wertminderung nach einem Unfall.

Autofahrerin meldet nach einem Unfall den Schaden telefonisch

Unsere Leistungen für Freital im Überblick

Symbol Schadengutachten

Erstellen von Schadengutachten

Symbol technische Beratung

Technische​ Beratung​

Symbol Fahrzeugbewertung und Wertermittlung

Fahrzeugbewertung

Symbol Oldtimerbewertung

Oldtimerbewertung

Unfall in Freital – Ihre Rechte als Geschädigter

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – egal, ob der Unfall in Freital, in Dresden oder anderswo passiert ist. Die Kosten für das Gutachten trägt der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ersetzt werden muss nicht nur die Reparatur: Auch Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschlepp- und Standkosten sowie gegebenenfalls Anwaltskosten gehören zu Ihrem Anspruch. Was Sie direkt nach dem Unfall beachten sollten, lesen Sie im Ratgeber Unfall nicht selbst verschuldet – was tun?

Häufige Fragen zum Kfz-Gutachter in Freital

Ja. Wir kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Freital – nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt, in der Ihr Fahrzeug steht. Alternativ besichtigen wir Ihr Fahrzeug in unserem Büro an der Schloßstraße 14 in Dresden.

Je nach Stadtteil fahren Sie über die Tharandter Straße oder die B 170 in die Dresdner Innenstadt – für die rund 10 bis 14 Kilometer brauchen Sie meist etwa 20 Minuten. Kostenfreie Kundenparkplätze finden Sie in der Tiefgarage, Einfahrt Rosmaringasse hinter dem Kulturpalast.

Dann kommen wir zu Ihrem Fahrzeug, zum Beispiel in die Werkstatt oder zum Abschleppunternehmen. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören auch Bergungs-, Abschlepp- und Standkosten zu Ihrem Schadenersatzanspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners das Gutachten – für Sie entstehen in der Regel keine Kosten. Bei einer Teilschuld werden die Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote erstattet. Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Bei sehr kleinen Schäden, sogenannten Bagatellschäden, genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ab einer gewissen Schadenhöhe ist ein Gutachten jedoch sinnvoll, weil nur so auch Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Schäden erfasst werden. Im kostenlosen Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, was sich in Ihrem Fall lohnt.

Ja. Neben Unfallgutachten bewerten wir Fahrzeuge vor dem Kauf oder Verkauf, ermitteln Händlereinkaufs-, Händlerverkaufs- und Zeitwerte und erstellen Oldtimer-Wertgutachten. Mehr dazu auf unserer Seite Fahrzeugbewertung.

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