Die Zeitschrift Finanztest rät in ihrer aktuellen Heftausgabe Verbrauchern dazu, sich einen Anwalt zu nehmen, wenn sie unverschuldet in einen Unfall
verwickelt werden. Auf keinen Fall sollen Betroffene die gegnerische Kfz-Haftpflicht kontaktieren und sich auf Angebote einlassen, dass der Versicherer alles Anfallende regle. Denn oft würden die Versicherer versuchen, die Unfallgeschädigten über den Tisch zu ziehen. Der Versicherungs-Dachverband GDV weist die Behauptungen zurück und
verweist auf die sehr geringe Zahl an Rechtsstreiten in der Autoversicherung.

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